Teilweise Übernahme von Kosten durch die Krankenkasse
Viele Krankenkassen bieten an, einen Teil der Kosten für eine Behandlung mit Osteopathie zu übernehmen, wenn eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sind, wie zum Beispiel die Anforderungen, dass der Leistungserbringer eine osteopathische Ausbildung abgeschlossen hat und er Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist. Eine gute Übersicht bietet Osteokompass oder Osteopathie-Krankenkasse. Sprechen Sie bitte auf jeden Fall Ihre Krankenkasse an, ob und unter welchen Bedingungen für Sie eine Kostenübernahme möglich ist.
Für mich gilt: Ich bin zertifiziertes Mitglied des Verbands freier Osteopathen VFO e.V., habe also eine Ausbildung in Osteopathie erfolgreich abgeschlossen, die vom VFO anerkannt wurde.
Die nachfolgende Liste führt die gesetzlichen Krankenkassen auf, die meine Ausbildung in Osteopathie anerkennen und zugestimmt haben, dass sie hier genannt werden. Ich bedanke mich ausdrücklich auch im Namen meiner Patienten für die sehr gute Zusammenarbeit mit folgenden Unternehmen:
BKK ProVita
VIACTIV Krankenkasse
mkk - meine krankenkasse
AOK NORDWEST
BIG direkt gesund
IKK classic
Securvita
Bertelsmann BKK
DIE BERGISCHE KRANKENKASSE
HEIMAT KRANKENKASSE
mhplus Stand 24.9.2014
KKH Kaufmännische Krankenkasse
Erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen Möglichkeiten zum Thema Osteopathie, indem Sie eines der betonten Unternehmen anklicken.
Sollte Ihre Krankenkasse in dieser Liste fehlen, rufen Sie mich bitte einfach an. Ich kann dann gerne prüfen, ob die Krankenkasse meine Ausbildung bereits anerkannt hat, da viele Unternehmen grundsätzlich nicht genannt werden wollen, aber trotzdem Zuschüsse gegeben haben.
Ich nehme mir Zeit für Sie, denn ich will Ihnen helfen.
Birgit Bedow
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